Versicherungsrecht

Wir bearbeiten Mandate aus allen wichtigen Sparten des Versicherungsrechts:

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Bei dem Versicherungsrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet. Die zu beachtenden Rechtsnormen sind vielfältig. Neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen gibt es für alle Sparten Versicherungsbedingungen, die sich von Versicherer zu Versicherer wesentlich unterscheiden können. Oft entscheiden Nuancen in der Formulierung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs. Dazu kommen zahllose Urteile der Instanzgerichte, des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs.

Durch langjährige Erfahrung und ständige, intensive Beschäftigung mit der Materie ist bei unserer Mandatierung gewährleistet, dass Ihre Interessen auf Augenhöhe mit den Versicherern vertreten werden.

Ist bei der Regulierung eines Versicherungsfalles mit Schwierigkeiten zu rechnen oder geht es um hohe Summen, empfiehlt es sich, sich frühzeitig (nicht erst nach der Regulierungsentscheidung des Versicherers) kompetente Unterstützung zu sichern. Wir fertigen für unsere Mandanten z.B. auch Schadenmeldungen und begleiten sie auf deren Wunsch bei der gesamten Schadenregulierung. So ist gewährleistet, dass auf Versicherungsnehmerseite keine vermeidbaren Fehler gemacht werden.

Herr Rechtsanwalt Jürgen Nagel ist seit 2005 als Fachanwalt* für Versicherungsrecht zugelassen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

* Ein „Fachanwalt“ ist ein Spezialist auf seinem Gebiet, der gegenüber der Anwaltskammer besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen hat. Er hat eine zusätzliche Fortbildung mit einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung absolviert, musste eine gewisse Zahl von Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen und ist zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet.


Alle zwei Jahre erscheint der komplette Versicherungssenat des Bundesgerichtshofes traditionell für zwei Tage in Baden-Baden, um über seine neuere Rechtsprechung zu referieren und zu diskutieren. Die Kanzlei Nagel war auch dieses Mal wieder dabei.