• Verkehrsrecht

    Der am häufigsten vorkommende Schadensfall / Versicherungsfall ist der Verkehrsunfall. Dementsprechend ist die Rechtsprechung zu der Haftungsverteilung unter den Beteiligten und zu den einzelnen Schadenpositionen bis in die Details ausdifferenziert. Sie vermeiden Nachteile, wenn Sie Ihren Unfall von einem sachkundigen Anwalt regulieren lassen.

    Viele Versicherer versuchen, Geschädigte aus Verkehrsunfällen zu bestimmten Werkstätten oder Mietwagenfirmen zu „lotsen“ und von der Einschaltung eines Anwaltes und eines eigenen Sachverständigen abzuhalten. Dahinter steht nicht der Wunsch, den Geschädigten zu helfen sondern der Versuch, Kosten zu sparen. Misstrauen Sie solchen Versuchen. Die meisten Versicherer ersetzen Teile des Ihnen zustehenden Schadensersatzes nicht automatisch, sondern nur, wenn man sie ausdrücklich geltend macht (Nutzungsentschädigung, Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden usw.). Dazu muss man seine Rechte kennen. Deshalb hat jeder Unfallgeschädigte das Recht auf einen Anwalt und einen eigenen Sachverständigen (Ausnahme: Bagatellschäden). Wenn Sie an einem Unfall keine Schuld haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten und die Kosten Ihres Sachverständigen übernehmen. Vorsicht: Wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, kann es sinnvoll sein, die Kosten möglichst gering zu halten (z.B. auf einen eigenen Gutachter und/oder einen Mietwagen zu verzichten). Es gehört zu unserer Beratung, auf solche drohenden Nachteile hinzuweisen.

    Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben. Neben der gegebenenfalls zu erwartenden Strafe oder Geldbuße stellen die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch ein Fahrverbot viele betroffene Verkehrsteilnehmer vor große Schwierigkeiten.

    Schließlich gehören auch die Führerscheinsachen zu unserem Spektrum. Dabei geht es etwa um die Konsequenzen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg angesammelter Punkte, um Probleme im Zusammenhang mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer angeordneten medizinisch-psychologischen Untersuchung.

    Wir arbeiten mit einem auf den Straßenverkehr spezialisierten Ingenieurbüro zusammen. Die dortigen Ingenieure fertigen Unfallrekonstruktionen, beziffern Unfallschäden und überprüfen Geschwindigkeitsmessungen.

    Die Berührungspunkte des Verkehrsrechtes mit dem Versicherungs- und dem Schadensersatzrecht sind vielfältig. So kann z.B. ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug unter der Wirkung von Alkohol geführt oder Unfallflucht begangen hat, unter bestimmten Voraussetzungen seinen Versicherungsschutz verlieren. In der Unfallregulierung befasst sich Ihr Anwalt nicht nur mit dem Fahrzeugschaden und den diesbezüglichen Nebenforderungen. Oft kommt es bei Verkehrsunfällen auch zu Personenschäden, die bei der Regulierung besondere Kenntnisse erfordern (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden, vermehrte Bedürfnisse …). Das Regulieren von Unfällen mit schwersten Verletzungen oder mit Todesfolge stellt einen unserer besonderen Tätigkeitsschwerpunkte dar.

    Herr Rechtsanwalt Nagel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Auf der Website www.verkehrsanwaelte.de finden Sie viele aktuelle Informationen zum Thema Verkehrsrecht.